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Die justiziellen Rechte sind nach Definition der Europäischen Kommission folgende: „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte, Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit bei Straftaten und Strafen, Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden.“